Es sind auch keine zwingenden Widersprüche in den Aussagen von den Brüdern H und I im Hinblick auf die zeitliche Abfolge zu sehen, wie von der C in ihrem Einspracheentscheid geltend gemacht. So gaben zwar beide an, beim Hören der Schreie ihrer Schwester aus dem Fenster geschaut zu haben, wobei aber I bereits gesehen haben will, wie H auf die Terrasse zur Beschwerdeführerin geklettert sei. Aus dem polizeilichen Ermittlungsbericht kann allerdings geschlossen werden, dass die Beschwerdeführerin nach ihrem Sturz wohl während einem gewissen Zeitraum um Hilfe geschrien haben muss, wobei selbst Nachbarn darauf aufmerksam wurden.