Im Übrigen sind aber Vorgänge zwischen der unmittelbaren Bergung der Beschwerdeführerin und ihrem Verbringen ins Spital G nicht näher dokumentiert. Denkbar wäre jedenfalls, dass der Pyjama nach dem Sturz bzw. der Bergung zwecks Abschätzung der erlittenen Verletzungen durch die Familie ausgezogen worden ist. 6.2. Die Darstellung der Beschwerdeführerin passt im Übrigen zu den vom Vater und ihren beiden Brüdern abgegebenen Schilderungen über die Ereignisse am Abend des 29. März