Ein spontanes Hinsetzen infolge eines kurzzeitigen Schwindelanfalls kann im Alltag grundsätzlich unauffällig erfolgen, ohne in jedem Fall von anderen Personen bemerkt zu werden. Soweit die C schliesslich darauf hinweist, dass die Beschwerdeführerin angegeben habe, zum Zeitpunkt des Sturzes einen Pyjama mit langen Ärmeln und Beinen getragen zu haben, sie aber gemäss Angaben des Spitals G bei der Einlieferung auf der Notfallstation lediglich mit Unterwäsche und einem T-Shirt bekleidet gewesen sei, spricht auch dies nicht zwingend gegen die Sachverhaltsschilderung der Beschwerdeführerin.