Dass die Beschwerdeführerin bei der späteren Befragung durch die Schadensinspektorin am 10. Mai 2010 schliesslich nicht mehr sagen konnte, wie sie von der Dusche zum Fenster gekommen sei, wie sie sich hingesetzt habe oder wie sie gestürzt sei, erscheint dann zwar in der Tat erstaunlich. Es ist aber zumindest denkbar, dass die Beschwerdeführerin aufgrund der vor dem Sturz aus dem Fenster aufgetretenen Schwindelattacke den genauen Ablauf letztlich nicht mehr sicher wiedergeben kann und sie im Übrigen angesichts der schwerwiegenden Folgen, mit denen sie fortan zu leben haben wird, auch nicht mehr zum wiederholten Mal im Detail an die Geschehnisse erinnert werden wollte.