Die einzelnen Berichte über die Schilderung des Vorgefallenen weisen zwar insofern gewisse Differenzen auf, als zunächst lediglich von einem Hinauslehnen aus dem Fenster die Rede war, ohne ein Föhnen der Haare oder ein Hinsetzen auf das Fenstersims zu erwähnen. Erst bei der schriftlichen Befragung durch die Polizei am 1. April 2010, zwei Tage nach dem Ereignis, wird im Einzelnen ausgeführt, die Beschwerdeführerin habe bereits während des Duschens einen Schwindel verspürt, sich kurz hingesetzt und danach fertig geduscht. Nach dem Duschen habe sie das Fenster geöffnet und dann die Haare geföhnt, wobei es ihr erneut schlecht geworden sei.