Die Beschwerdeführerin schilderte den Vorfall vom 29. März 2010 von Anfang an im Wesentlichen so, dass sie beim Duschen einen Schwindel verspürt, deshalb das Fenster geöffnet habe, um frische Luft zu atmen, und dabei aus dem Fenster gestürzt sei. Die einzelnen Berichte über die Schilderung des Vorgefallenen weisen zwar insofern gewisse Differenzen auf, als zunächst lediglich von einem Hinauslehnen aus dem Fenster die Rede war, ohne ein Föhnen der Haare oder ein Hinsetzen auf das Fenstersims zu erwähnen.