Dabei hat sich die Beschwerdeführerin bereits um Heilung ihrer psychischen Beschwerden bemüht, als sie noch nicht arbeitsunfähig war, begab sie sich doch ab 21. Juni 2006 in die ambulante psychiatrische Behandlung bei Dr. D. Als sie in der Folge unter einer schweren depressiven Episode litt, nahm sie eine stationäre Behandlung in der Psychiatrischen Klinik X vom 25. Juli bis 8. September 2006 auf sich. Schliesslich muss der Beschwerdeführerin zugute gehalten werden, dass sie ihren Ressourcen entsprechend (…) ab November 2011 wieder eine 50 %-Stelle antrat.