Es leuchtet ein und muss als nachvollziehbar bezeichnet werden, dass diese frühen Krankheitszeichen, die ihren Ursprung in persönlichen nachhaltigen Kriegserlebnissen haben, nicht willentlich überwindbar waren und auch die in der Folge eingetretene anhaltende psychische Störung, die seit ungefähr Mitte August 2008 zu einer vollständigen Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führte, nicht mit Willensanstrengung überwindbar war. Dabei hat sich die Beschwerdeführerin bereits um Heilung ihrer psychischen Beschwerden bemüht, als sie noch nicht arbeitsunfähig war, begab sie sich doch ab 21. Juni 2006 in die ambulante psychiatrische Behandlung bei Dr. D.