Anschliessend sei ab August 2008 eine vorübergehende Phase vollständiger Arbeitsunfähigkeit zufolge vollständiger psychischer Dekompensation eingetreten. Per 15. November 2011 habe die Beschwerdeführerin eine neue Stelle in einem 50 %-Pensum im Nachtdienst der Y angetreten. Die von August 2008 bis November 2011 dauernde vollständige Arbeitsunfähigkeit aus psychiatrischer Sicht konnte die Beschwerdeführerin aufgrund des Erlebten nicht willentlich überwinden. Dabei ist zu beachten, dass sie sich zuvor als Pflegefachfrau bei der Spitex bei einer Anstellung vom 1. Oktober 2007 bis 12. Juni 2008 um eine volle Verwertung ihrer Arbeitsfähigkeit bemühte.