Es fragt sich, für welche Dauer eine psychisch bedingte Arbeitsunfähigkeit von 100 % mit überwiegender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann. Nachdem die Beschwerdeführerin ihre Tätigkeit bei der Spitex Z vom 1. Oktober 2007 bis 12. Juni 2008 ausgeübt hatte, beschreibt Dr. E in seinem Gutachten vom 14. August 2013, die aktuellen Beschwerden hätten ungefähr im Jahr 2008 angefangen. Er ging von einer vollständigen Arbeitsfähigkeit im angestammten Beruf als Pflegefachfrau bis ungefähr Mitte 2008 bzw. August 2008 aus. Anschliessend sei ab August 2008 eine vorübergehende Phase vollständiger Arbeitsunfähigkeit zufolge vollständiger psychischer Dekompensation eingetreten.