Aus den Erwägungen: 9. 9.1 Gestützt auf die geänderte Diagnose (kombinierte Persönlichkeitsstörung im Sinn einer posttraumatischen Persönlichkeitsänderung nach Kriegstraumatisierung gemäss ICD-10 F62.0) attestierte der behandelnde Psychiater Dr. D in seinem Verlaufsbericht vom 30. März 2011 bei verschlechtertem Gesundheitszustand aktuell eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit, dies vermutlich auf Dauer. Zur Begründung wurde ausgeführt, die Kriegserlebnisse hätten die Beschwerdeführerin nachhaltig traumatisiert und bei ihr zu einer sogenannten posttraumatischen Persönlichkeitsveränderung geführt, mit einem aktuell sehr bunten klinischen Bild mit mannigfachen psychischen und somatischen