| | Entscheid: | Nach diversen Stürzen meldete sich die 1965 geborene A am 27. November 2008 unter Angabe von Problemen der Wirbelsäule und Muskulatur bei der IV-Stelle Luzern zum Leistungsbezug an. Dr. B, FMH Allgemeine Medizin, attestierte ihr in seinem Arztbericht vom 16. Dezember 2008 wegen eines generalisierten Schmerzsyndroms eine Arbeitsunfähigkeit als Pflegefachfrau von 100 %. Dr. C, FMH Innere Medizin, attestierte ihr bereits am 26. September 2008 wegen einer rezidivierenden Rückenschmerzproblematik im Sinn eines panvertebralen Syndroms ebenfalls eine Arbeitsunfähigkeit von 100 %.