27 BV, Art. 95 Abs. 2 BV, Art. 117 BV. | |||||| | Leitsatz: | Beschwerdelegitimation der Wettbewerbskommission (WEKO) gegen die Auferlegung von Gebühren für die (kantonale) Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP; E. 2). Keine Anwendbarkeit des Bundesgesetzes über den Binnenmarkt (Binnenmarktgesetz [BGBM]) bei der erstmaligen Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP, da dadurch weder die Gleichwertigkeit kantonaler Marktzugangsregelungen tangiert ist noch ein uneinheitlicher kantonaler Vollzug von materiell vereinheitlichtem Bundesrecht infrage steht (E. 6.1).