Geschlechterstereotypen würden im Consensus-Papier der Schweizer FFS Chirurgen zum FFS-Indikationskriterium erhoben. Bereits im Jahr 2009 habe der Commissioner for Human Rights des Europarates in seinem Issue Paper die Praxis von Transgenderchirurginnen, sich bei der Indikationsstellung von geschlechtsangleichenden Operationen an Geschlechterstereotypen zu orientieren, als nicht konkordant mit den Menschenrechten eingestuft. Wie die Versicherte dabei selbst anerkennt, sind Stereotypen bei SRS nicht unbedingt ein schlagendes Argument. Es erschliesst sich dem Gericht daher nicht, was sie mit ihren Vorbringen zu bezwecken versucht, zumal unbestrittenermassen keine FFS zu prüfen ist.