Das Bundesgericht hat im Urteil 9C_615/2021 vom 31. Januar 2023 die Kostenübernahmepflicht für eine MzF-FFS im Ausland überdies verneint. Selbst eine analoge Anwendung dieser Fälle führte somit zu einer Ablehnung der Leistungspflicht im vorliegenden Verfahren. Die A.________ durfte sich aufgrund des Ausgeführten auf die Angaben der Leistungserbringer abstützen und musste sich nicht an den Kriterien der Initiative Qualitätsmedizin (IQM) orientieren, um die rechtsprechungsgemässen Voraussetzungen zur Beurteilung betreffend Operationsrisiko zu erfüllen. Dem Antrag auf Edition weiterer Unterlagen ist daher nicht zu entsprechen.