Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist nicht ersichtlich, inwiefern das vorgenannte Urteil 9C_615/2021 vom 31. Januar 2023 ein Fehlurteil darstellen sollte. Soweit sie in diesem Zusammenhang vorbringt, die osteotomischen Mann-zu-Frau (MzF)-Facial Feminization Surgery (FFS)-Kernprozeduren seien als sehr risikoträchtig einzustufen und die beiden Fälle (wohl gemeint der vorliegende und eine MzF-FFS) seien in einem gewissen Sinn aus fachlich-medizinischer Sicht als durchaus analog anzusehen, kann ihr nicht gefolgt werden. Das Bundesgericht hat im Urteil 9C_615/2021 vom 31. Januar 2023 die Kostenübernahmepflicht für eine MzF-FFS im Ausland überdies verneint.