Die eingeholten Einkünfte der A.________ genügen rechtsprechungsgemäss, um die Zumutbarkeit einer Operation zu beurteilen. Im Urteil 9C_615/2021 vom 31. Januar 2023 stützte das Bundesgericht die Vorinstanz, welche die Mindestfallzahl für eine zuverlässige Qualität aufgrund der Rückmeldungen der von der OKP angefragten Zentren als erfüllt beurteilte (vgl. E. 8.1 und 8.2). Die Vorgaben gemäss BGE 145 V 170 wurden mit dem von der A.________ gewählten Vorgehen demnach eingehalten. Entgegen der Ansicht der Beschwerdeführerin ist nicht ersichtlich, inwiefern das vorgenannte Urteil 9C_615/2021 vom 31. Januar 2023 ein Fehlurteil darstellen sollte.