(vgl. Art. 39 Abs. 2bis KVG). Trotzdem darf es auch für SRS als erstellt gelten, dass das Komplikationsrisiko mit der Routine des Zentrums resp. des Operateurs, d.h. bei höheren Fallzahlen, geringer ist. Die Rückmeldungen der von der A.________ angefragten Leistungserbringer (E.________ und C.________) zeigen auf, dass im Schnitt pro Monat im Jahr 2020 mehr als eine SRS durchgeführt wurde und die Zahlen seit 2018 steigen (vgl. auch die Medienmitteilung des BFS vom 26.10.2023, Geschlechtsangleichende Operationen in Schweizer Spitälern, 2019-2022, abrufbar unter https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/dienstleistungen/fuer-medienschaffende/medienmitteilungen.gnpdetail.2023-0183.html).