Dabei fällt auf, dass zum einen die geforderten Mindestfallzahlen tief angesetzt sind (mehrheitlich bei 10 Eingriffen/Jahr, teils bei 20, 30, 50, 100 oder 1'500) und zum anderen in den Bereichen Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie – und zwar gerade auch im Bereich von Eingriffen im Zusammenhang mit Transsexualität (vgl. Leistungsgruppe PLC1, Anhang weitergehende leistungsspezifische Anforderungen Akutsomatik, Version 2019.1 wie auch aktuelle Version 2023.1) – keine Mindestfallzahlen definiert sind. Des Weiteren zählen die SRS nicht zu den Eingriffen der hochspezialisierten Medizin (HSM), weshalb die Kantone diesbezüglich keine gesamtschweizerische Planung vorzunehmen haben