Sie persönlich habe im Jahr 2021 zwei Patientinnen wegen Vaginalstenosen revidiert, welche in der D.________ operiert worden seien. 6.3. Die Stellungnahmen der Leistungserbringer wie auch das Gutachten von Dr. B.________ weisen übereinstimmend und nachvollziehbar darauf hin, dass die Komplikationsrate der SRS in der Schweiz mit derjenigen im Ausland vergleichbar ist.