Laut den aufgelegten Unterlagen wird bei ihr die Chonburi-Flaps-Methode als angezeigt angesehen. Die kombinierte Methode sei "eher positiv", wobei als negativer Punkt nur "Ängste wegen fehlender Daten" angegeben wurden. Demnach ist erstellt, dass bei der Beschwerdeführerin selbst nach der – nicht primär entscheidenden – Einschätzung von Dr. I.________ rein medizinisch auch die kombinierte Methode möglich gewesen wäre. 4.4.2. (…) 4.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass aus physischer Sicht für die Beschwerdeführerin ein genügend grosses Behandlungsangebot in der Schweiz bestanden hätte.