Wie die Gutachterin erklärte, ist bei der Beschwerdeführerin sowohl die modifizierte Penisinversionstechnik, wie sie im E.________ und im Universitätsspital F.________ angeboten wird, als auch die kombinierte Methode, die im C.________ angewendet wird, möglich. Bei beiden Methoden (Preecha-Methode im E.________; kombinierte Methode im C.________) wird analog der Suporn-Methode zur Auskleidung der Vagina ein Hauttransplantat der Scrotalhaut verwendet. Ebenfalls erachtete es die Gutachterin als möglich, bei der Versicherten eine Sigmavaginoplastik durchzuführen.