diese Erkrankung nicht erwähnt. Zudem wäre die Suporn-Methode, welche genau diesen befallenen Anteil zur Bildung von Teilen der Vulva benutze, in diesem Fall eher ungeeignet. 4.2. Das Gutachten von Dr. B.________ vom 4. Januar 2022 erfüllt die Anforderungen an eine beweiskräftige Entscheidgrundlage (E. 2.5). Die Ausführungen von Dr. B.________ sind schlüssig, nachvollziehbar begründet, in sich widerspruchsfrei und in Kenntnis der massgebenden medizinischen Akten abgegeben worden. Die Gutachterin verfügt auch über die nötige fachärztliche Qualifikation, um den vorliegenden Fall zu beurteilen.