das Aktengutachten von Dr. B.________, FMH Chirurgie und Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, praktizierend am Universitätsspital C.________, vom 4. Januar 2022 ein. 4.1. Die Gutachterin erklärte, bei der Beschwerdeführerin bestehe eine Gender-Dysphorie im Sinn eines Mann-zu-Frau Transsexualismus (ICD-10 F64.0). Gemäss dem angehängten Fragebogen der Klinik D.________, der von der Beschwerdeführerin ausgefüllt worden sei, lägen folgende Nebendiagnosen vor: eine arterielle Hypertonie, die medikamentös behandelt werde; ein lokalisiertes Ekzem der Fingerspitzen II bis V der rechten Hand, das mit einer Kortisoncreme behandelt werde;