| |||||| | Leitsatz: | Anfechtungsgegenstand bei Verpflichtung eines volljährigen Kindes zur Rückerstattung von Kinderrenten (E. 3.1). Wird eine Hauptrente von der IV-Stelle rückwirkend aufgehoben bzw. herabgesetzt und findet im nachfolgenden Beschwerdeverfahren durch das Kantonsgericht eine Korrektur statt, entfällt insofern die Grundlage der Verfügung, welche die Rückforderung einer zur Hauptrente akzessorisch ausgerichteten Kinderrente zum Gegenstand hat.