Mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 bestätigte die B die Auflösung des Arbeitsverhältnisses per 30. November 2019, wogegen A Rekurs anmeldete. Am 6. November 2019 meldete sich die Versicherte bei der Arbeitslosenkasse des Kantons Luzern (nachfolgend Arbeitslosenkasse) zur Arbeitsvermittlung an und stellte am 15. November 2019 Antrag auf Arbeitslosenentschädigung (ALE) ab 1. Dezember 2019. Die Arbeitslosenkasse eröffnete eine Rahmenfrist ab 2. Dezember 2019 bis 1. Dezember 2021 (pandemiebedingte Verlängerung bis 1.6.2022) und richtete Taggelder aus.