Eine Verrechnung (mit den laufenden Leistungen) durch analoge Anwendung von Art. 120 Abs. 1 OR ist zudem in der Regel möglich. Sie ist insoweit unzulässig, als dadurch das betreibungsrechtliche Existenzminimum der versicherten Person beeinträchtigt wird (E. 8). | | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | | Entscheid: | A. A war seit 1. Juli 2017 bei der B als Produktionsleiterin (…) angestellt. Mit Verfügung vom 31. Oktober 2019 bestätigte die B die Auflösung des Arbeitsverhältnisses per 30. November 2019, wogegen A Rekurs anmeldete.