1 entnommen werden, dass die A-Gruppe per 1. Januar 2001 eine freiwillige besondere Sozialzulage von Fr. 250.-- (100 %-Pensum) pro Monat eingeführt hat. Grundsätzlich orientiert sich die A-Gruppe an den Rahmenbedingungen des Kantons Luzern (§ 11 der kantonalen Besoldungsverordnung [BVO; SRL Nr. 73a]). Es ist der A-Gruppe jederzeit vorbehalten, davon abweichende Regelungen zu definieren. Nach Ziff. 3 haben Mitarbeiter Anspruch auf die besondere Sozialzulage, wenn sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: