ATSG (E. 4). Lehnt ein Unfallversicherer seine Leistungspflicht ab und übernimmt der zuständige Krankenversicherer die Kosten einer stationären Behandlung, hat der Kanton auch als Dritter keinen Anspruch auf Erlass oder Eröffnung einer anfechtbaren Verfügung des Unfallversicherers (E. 5). | || | Rechtskraft: | Dieser Entscheid ist rechtskräftig. | || | Entscheid: | |