1.2.2.2). Demzufolge sind die Einkommensbestandteile und Abzüge in voller Höhe als Bruttowerte gesondert auszuweisen, anstelle einer Deklaration des Nettowertes nach vorgängiger Saldierung/Verrechnung der Bruttowerte. In der Wegleitung zur Steuererklärung natürlicher Personen des Kantons Luzern wird für wohnrechtsgebende Personen mit landwirtschaftlichen Liegenschaften im Geschäftsvermögen explizit bestimmt, dass diese den Wohnrechtsertrag im Formular S4 zu deklarieren haben und derselbe Ertrag unter Ziffer 258 wieder in Abzug gebracht werden kann (vgl. Wegleitung zur Steuererklärung natürlicher Personen des Kantons Luzern, Ziff.