Differenz Wohnrecht gem. Berechnung in der Veranlagung 2016 + Fr. 4'255.-- Gebühren DEFH gemäss Konto 2896, ab 1.1.2017 Privatvermögen) in der Veranlagung 2017 aufgerechnet wurden. Diese Details können hingegen dem Veranlagungs-Protokoll der Steuerperiode 2017 entnommen werden, welches im Einspracheverfahren Eingang in die vorinstanzlichen Akten gefunden hatte. Aus dem genannten Veranlagungs-Protokoll 2017 geht ebenfalls hervor, dass der unter Ziffer 110 aufgerechnete Wohnrechtsertrag von Fr. 30'206.-- unter Ziffer 258 zum exakt gleichen Betrag wieder zum Abzug zugelassen wurde.