Ein "Nettoeinkommen aus Geschäftsliegenschaften" wurde nicht bzw. mit Fr. 0.-- gemeldet. Aus der Steuermeldung geht allerdings nicht hervor, wie sich das Einkommen aus selbständiger Haupterwerbstätigkeit von Fr. 120'771.-- konkret zusammensetzt. Insofern war für die Ausgleichskasse im Rahmen der Beitragserhebung vom 4. Oktober 2019 nicht erkennbar, dass zusätzlich zu den in der Steuererklärung 2017 deklarierten Einkünften aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 85'534.-- drei Positionen über gesamthaft Fr. 35'237.-- (Fr. 776.-- Differenz Eigenmietwert gem. Berechnung in der Veranlagung 2016 + Fr. 30'206.-- Differenz Wohnrecht gem.