Die Steuermeldung, an welcher die Steuerbehörde ausdrücklich festhalte, sei für die Ausgleichskasse verbindlich. Entsprechend sei der Wohnrechtsertrag in der Höhe von Fr. 30'206.-- als Bestandteil des von der Steuermeldung erfassten Einkommens aus selbständiger Erwerbstätigkeit ebenfalls vollumfänglich der Beitragspflicht unterstellt. Zwischen den Parteien umstritten und vorliegend zu beurteilen ist die Frage, ob es sich beim Ertrag aus Wohnrecht im Gegenwert von Fr. 30'206.-- um beitragspflichtiges Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit des Beschwerdeführers handelt oder nicht. 1.3. (…) 2. 2.1. Gemäss Art.