Aus den Erwägungen: 1. 1.1. (…) 1.2. Im angefochtenen Einspracheentscheid vom 30. Januar 2020 kam die Ausgleichskasse zum Schluss, dass die am 4. Oktober 2019 von der Dienststelle Steuern gemeldeten Steuerfaktoren bei der Berechnung der persönlichen Beiträge des Beschwerdeführers für das Jahr 2017, insbesondere das massgebende Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit von Fr. 120'780.--, korrekt berücksichtigt worden seien. Die Steuermeldung, an welcher die Steuerbehörde ausdrücklich festhalte, sei für die Ausgleichskasse verbindlich.