Neben dem persönlichen Beitrag wurde mit derselben Verfügung ein Verwaltungskostenbeitrag von Fr. 354.60 sowie ein Verzugszins von Fr. 147.20 eingefordert. Dagegen liess A schriftlich Einsprache erheben und beantragen, dass sein beitragspflichtiges Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit ohne Aufrechnung des Wohnrechts im Betrag von Fr. 30'206.-- zu berechnen und somit auf insgesamt Fr. 86'310.-- festzulegen sei. (…) Mit Einspracheentscheid vom 30. Januar 2020 wies die Ausgleichskasse die Einsprache vollumfänglich ab. Aus den Erwägungen: 1. 1.1. (…)