| | Entscheid: | Mit Verfügung vom 4. Oktober 2019 setzte die Ausgleichskasse den persönlichen Beitrag von A als Selbständigerwerbender für die Periode vom 1. Januar bis 31. Dezember 2017 basierend auf einem beitragspflichtigen Einkommen von gerundet Fr. 133'600.-- (inkl. Aufrechnung der persönlichen Beiträge von Fr. 12'900.15) auf Fr. 12'892.80 fest. Neben dem persönlichen Beitrag wurde mit derselben Verfügung ein Verwaltungskostenbeitrag von Fr. 354.60 sowie ein Verzugszins von Fr. 147.20 eingefordert.