Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung mit der darin vorgesehenen Einführung des Summarverfahrens, welches systembedingt eine gewisse Unschärfe mit sich bringt, eine ausreichende Rechtsgrundlage darstellt. Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist im Ergebnis folglich im Sinn der Erwägungen gutzuheissen und die Angelegenheit an die Arbeitslosenkasse zurückzuweisen, damit diese nach einer Neuberechnung der Kurzarbeitsentschädigung für die Monate März bis Mai 2020 unter zumindest pauschaler Berücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen für alle anspruchsberechtigten Angestellten der Beschwerdeführerin neu verfüge. |