Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung. 7.2 Die Verwaltungsverordnungen und die darauf gestützte Berechnungsweise der Kurzarbeitsentschädigung der Arbeitslosenkasse für die Monate März bis Mai 2020 für die Beschwerdeführerin halten damit einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand: Sie verstossen gegen Art. 34 Abs. 2 AVIG und damit gegen übergeordnetes – und entgegen der Ansicht der Beschwerdegegnerin weiterhin geltendes – Recht. Ihnen ist damit bezogen auf die hier strittige Frage der Nichtberücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen von Monatslöhnern die Anwendung zu versagen. Wie diese materiellen Vorgaben von Art.