34 Abs. 2 AVIG verstossen, in welchem abschliessend und mangels anderer gesetzlicher Grundlage auch für das Summarverfahren die für die Kurzarbeitsentschädigungsberechnung zu berücksichtigenden Lohnbestandteile definiert werden. Mit dem einfach auszufüllenden Formular zur Erhebung der erforderlichen Basisdaten für die Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung ist es dem SECO zwar gelungen, das mit Art. 8i Abs. 1 Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung verlangte Summarverfahren umzusetzen und damit eine schnelle, unbürokratische Auszahlung zu ermöglichen.