Die Rechtsgrundlage dafür wurde mit der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung geschaffen und ist wie ausgeführt nicht zu beanstanden. Eine Gleichbehandlung der gemäss Medienmitteilung des Bundesrates vom 20. Mai 2020 bereits rund 190'000 Betriebe, die Kurzarbeit für fast 2 Mio. Mitarbeitende angemeldet haben (vgl. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-79205.html, besucht am 11.2.2021), wurde mit diesem Formular in Bezug auf die Lohnsummen von Monatslöhnern einerseits und Stundenlöhnern anderseits soweit ersichtlich weitgehend gewährleistet.