"Antrag und Abrechnung von Kurzarbeitsentschädigung" (KAE-COVID-19) einzugehen. Mit dem Formular hat das SECO das Summarverfahren gemäss Art. 8i Abs. 1 Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung umgesetzt. Die Arbeitgebenden hatten lediglich fünf Eingabefelder auszufüllen und konnten dabei wie erwähnt insbesondere für den ganzen Betrieb abrechnen. Bei Verdienstausfall war dabei die AHV-pflichtige Lohnsumme aller anspruchsberechtigten Arbeitnehmenden (max. Fr. 12'350.-- pro Person) anzugeben. Die kantonalen Arbeitsämter respektive die Arbeitslosenkassen durften ausschliesslich gestützt auf diese Antrags- und Abrechnungsformulare Kurzarbeitsentschädigungen auszahlen.