8i Abs. 1 Verordnung-Covid-19 Arbeitslosenversicherung umfasst – etwa mittels einer Pauschale geschehen kann. 6.2.3 Die Weisung des SECO ist damit keine überzeugende Konkretisierung der rechtlichen Vorgaben, weder von Art. 8i Abs. 1 Verordnung-Covid-19 Arbeitslosenversicherung noch von Art. 34 Abs. 2 AVIG. Gegen Letzteren wird mit der von der Verwaltungsweisung vorgesehenen Berechnung der Kurzarbeitsentschädigung verstossen, indem nicht alle dort enthaltenen Lohnbestandteile berücksichtigt werden.