Denn die betroffenen Arbeitgeber haben für die während der Kurzarbeitsentschädigung entstandenen Ferien- und Feiertage weiterhin vollumfänglich aufzukommen, werden dafür aber im Fall der Monatslöhner nicht länger entschädigt. Wie erwähnt begründet weder das SECO noch die zuvor zitierte Botschaft des Bundesrates die mit Blick auf das übergeordnete Ziel (Sicherstellung einer schnellen und administrativ einfachen Auszahlung der Kurzarbeitsentschädigung) grundsätzlich hinzunehmende "Unschärfe" mit der für alle Betriebe geltenden Nichtberücksichtigung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen bei Monatslöhnern. Ganz allgemein finden die Lohnbestandteile nach Art.