Wenn das SECO vorstehend von einer gewissen Unschärfe spricht und davon, dass im Vergleich zum herkömmlichen Abrechnungsverfahren eine solche zugunsten einer schnellen administrativ einfachen Auszahlung hingenommen werden muss, ist dem ohne Weiteres zuzustimmen. Grundsätzlich verdient auch die Ansicht des SECO Zustimmung, dass die (benachteiligten) Betriebe dafür von anderen Erleichterungen profitieren könnten (vorübergehende Streichung von Karenztagen, keine Anrechnung von Mehrstunden, vereinfachtes Anmeldeverfahren etc.).