Dies führe aber dazu, dass zur herkömmlichen Abrechnung, die sich auf einzelne Mitarbeiter beziehe, Differenzen auftreten könnten. Erneut wird einzig die Situation genannt, in der Mitarbeitende mit unterschiedlichen Löhnen in verschiedenem Ausmass von wirtschaftlich bedingten Ausfallstunden betroffen sind (S. 13). Das Weglassen von einzelnen Lohnbestandteilen oder eine Unterscheidung auf Basis des Anstellungsverhältnisses im Monats- oder Stundenlohn werden nicht zur Begründung von Differenzen oder als Massnahme zur Beschleunigung des Verfahrens angeführt. Dem Bericht lässt sich nur entnehmen, dass zur Erreichung dieses Ziels eine gewisse Unschärfe in Kauf genommen werden müsse.