O., S. 6615). Nichts anderes ergibt sich im Übrigen aus den undatierten Erläuterungen des SECO zur Einführung von Art. 8i Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung mit Beschluss vom 8. April 2020 (abrufbar unter: https://docplayer.org/191218658-Erlaeuterungen-seco-eidgenoessisches-departement-fuer-wirtschaft-bildung-und-forschung-wbf-staatssekretariat-fuer-wirtschaft-seco.html, besucht am 8.2.2021). Auch hier wird die Notwendigkeit eines vereinfachten Verfahrens hervorgehoben. Dies führe aber dazu, dass zur herkömmlichen Abrechnung, die sich auf einzelne Mitarbeiter beziehe, Differenzen auftreten könnten.