Die Absicht, einzelne Lohnbestandteile – insbesondere Ferien- und Feiertagsentschädigungen – einzig für im Monatslohn Beschäftigte während der Geltung des Summarverfahrens auszuschliessen, ist auch in den Materialien nicht erkennbar. Die zu berücksichtigenden Bestandteile des massgebenden Verdiensts respektive der massgebenden Lohnsumme werden etwa in der später unterbreiteten Botschaft des Bundesrates zum Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) vom 12. August 2020 (BBl 2020 6563, insbesondere S. 6613 ff.) nicht angesprochen.