dem hinterlegten Kommentar im Antrags- und Abrechnungsformular für Kurzarbeitsentschädigung (aktuelle Versionen abrufbar unter https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kae-covid-19.html, besucht am 8.2.2021) gehören zur anzugebenden AHV-pflichtigen Lohnsumme auch im summarischen Verfahren der Anteil am 13. Monatslohn oder einer vereinbarten Gratifikation sowie AHV-pflichtige Zulagen (Nacht-, Schicht- und Pikettzulagen, Privatanteil Geschäftswagen). Wenn gemäss den dortigen Angaben Ferien- und Feiertagsentschädigungen nur für den Stundenlohn zu berücksichtigen sind, wird damit wohl von einem entsprechenden Lohnzuschlag ausgegangen, der AHV-pflichtig ist