Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung, wonach der prozentuale wirtschaftlich bedingte Arbeitsausfall sich aus dem Verhältnis der Summe wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden der von Kurzarbeit betroffenen Personen zur Summe der Sollstunden aller anspruchsberechtigten Personen bestimmt, nicht entnehmen, ob es sich bei diesen Sollstunden um Brutto- oder Nettosollstunden handelt. Wie vorstehend dargestellt (E. 5.1), wird im Normalverfahren bei der Berechnung des anrechenbaren Stundenverdiensts von Monatslöhnern ihren während der Kurzarbeitszeit entstehenden Ferien- und Feiertagsansprüchen dadurch Rechnung getragen, als von der gesamten Jahresarbeitszeit (brutto) in Stunden die Ferien-