AVIG keinen Anspruch auf Ferien- und Feiertagsentschädigungen haben sollen: Insbesondere lässt sich Art. 8i Abs. 2 Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung, wonach der prozentuale wirtschaftlich bedingte Arbeitsausfall sich aus dem Verhältnis der Summe wirtschaftlich bedingter Ausfallstunden der von Kurzarbeit betroffenen Personen zur Summe der Sollstunden aller anspruchsberechtigten Personen bestimmt, nicht entnehmen, ob es sich bei diesen Sollstunden um Brutto- oder Nettosollstunden handelt.